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   BVerwG, 29.04.2004 - 7 B 85.03   

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https://dejure.org/2004,10748
BVerwG, 29.04.2004 - 7 B 85.03 (https://dejure.org/2004,10748)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.2004 - 7 B 85.03 (https://dejure.org/2004,10748)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 2004 - 7 B 85.03 (https://dejure.org/2004,10748)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des§ 3 Abs. 1 S. 1 Vermögensgesetz (VermG); Rückerstattung von Grundstückseigentum; Erlöschen des Anspruchs auf Rückübertragung von Eigentum mit Verstreichen der Ausschlussfrist des§ 30a Abs. 1 S. 1 Vermögensgesetz (VermG); Freiwilligkeit der Veräußerung ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 7 B 85.03
    Die Regelung über die Erstattung von Kosten für Maßnahmen, die nach dem 2. Oktober 1990 vorgenommen worden sind (vgl. § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG; zur Auslegung dieser Vorschrift über den Wortlaut hinaus vgl. BGHZ 137, 183 ; Landel, VIZ 1999, 71 ), stellt keinen finanziellen Ausgleich für die auf der Grundlage des Vermögensgesetzes vorgenommene Rückübertragung des Eigentums an den Berechtigten dar.

    Vielmehr handelt es sich um eine besondere gesetzliche Regelung der Rechte und Pflichten von Verfügungsberechtigten und Berechtigten unter der Geltung des Vermögensgesetzes nach dem 2. Oktober 1990, also eines Rechtsverhältnisses, das nach dem Verständnis des Bundesgerichtshofs jedenfalls ab Stellung des Restitutionsantrags Züge einer gesetzlichen Treuhand aufweist (BGHZ 137, 183 ).

  • BVerwG, 13.09.1988 - 1 B 22.88

    Mündliche Verhandlung - Aktenbeiziehung - Subunternehmer - Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 7 B 85.03
    Dem Gericht ist es deshalb grundsätzlich nicht verwehrt, in beigezogenen Akten enthaltene schriftliche Zeugenaussagen oder schriftliche Erklärungen des Zeugen im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten (vgl. Beschluss vom 18. Juli 1997 BVerwG 5 B 156.96 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 281 m.w.N.; Beschluss vom 13. September 1988 BVerwG 1 B 22.88 Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 12 S. 16 f.).

    Die Befugnis, den Inhalt beigezogener Akten oder schriftliche Erklärungen eines Zeugen im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten, findet allerdings dann ihre Grenze, wenn ein Beteiligter eine weitere Beweiserhebung, etwa die Vernehmung des Zeugen, ausdrücklich beantragt hat oder sich sonst dem Gericht eine weitere Beweiserhebung aufdrängen musste (vgl. Beschlüsse vom 18. Juli 1997 und vom 13. September 1988 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93

    Rückgabe eines mit dem entzogenen Unternehmen nicht vergleichbaren Unternehmens

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 7 B 85.03
    Etwaige Erstattungsansprüche der Kläger sind jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens; sie sind vielmehr im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 BVerwG 7 C 60.93 Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 8 S. 15 zum schuldrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen den Verfügungsberechtigten).

    Die Ausgestaltung dieses Rechtsverhältnisses hat der Gesetzgeber einerseits mit Blick darauf vorgenommen, dass nicht durch Maßnahmen des Verfügungsberechtigten nach dem 2. Oktober 1990 der Restitutionsanspruch z.B. durch einen hohen Erstattungsanspruch oder langfristige Verbindlichkeiten - beeinträchtigt werden soll (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 BVerwG 7 C 60.93 Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 8 S. 17 f.; BGHZ 136, 57 zur Unterlassungsverpflichtung).

  • BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03

    Teltow Seehof; Großparzellierung; Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung;

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 7 B 85.03
    Er hat in einem Schreiben an die Klägerin zu 1 vom 29. Juli 2002 zwar Umstände angeführt, die für eine Mitursächlichkeit der Herrschaft des Nationalsozialismus für den Abschluss des Kaufvertrages sprechen können (zum Ausschluss der Widerlegung der Vermutung schon bei Mitursächlichkeit der Herrschaft des Nationalsozialismus vgl. Urteil vom 24. Januar 2002 BVerwG 8 C 12.01 Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 14 S. 69 f.; Urteil vom 26. November 2003 BVerwG 8 C 10.03 Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 23).
  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 64.02

    Kaufvertrag in Polen über Grundstücke in Berlin; polnische Staatsangehörige;

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 7 B 85.03
    Der Senat hat mit Urteil vom 23. Oktober 2003 BVerwG 7 C 64.02 (Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 22) entschieden, dass es für die Fiktion der Rechtsnachfolge der Beigeladenen nicht darauf ankommt, aus welchen Gründen die Antragstellung unterblieben ist.
  • BGH, 12.06.1997 - III ZR 105/96

    Kostenerstattungsanspruch bei Erfüllung einer Rechtspflicht des Eigentümers durch

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 7 B 85.03
    Die Ausgestaltung dieses Rechtsverhältnisses hat der Gesetzgeber einerseits mit Blick darauf vorgenommen, dass nicht durch Maßnahmen des Verfügungsberechtigten nach dem 2. Oktober 1990 der Restitutionsanspruch z.B. durch einen hohen Erstattungsanspruch oder langfristige Verbindlichkeiten - beeinträchtigt werden soll (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 BVerwG 7 C 60.93 Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 8 S. 17 f.; BGHZ 136, 57 zur Unterlassungsverpflichtung).
  • BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 12.01

    Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung; Gegenbeweis; Abschluss des Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 7 B 85.03
    Er hat in einem Schreiben an die Klägerin zu 1 vom 29. Juli 2002 zwar Umstände angeführt, die für eine Mitursächlichkeit der Herrschaft des Nationalsozialismus für den Abschluss des Kaufvertrages sprechen können (zum Ausschluss der Widerlegung der Vermutung schon bei Mitursächlichkeit der Herrschaft des Nationalsozialismus vgl. Urteil vom 24. Januar 2002 BVerwG 8 C 12.01 Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 14 S. 69 f.; Urteil vom 26. November 2003 BVerwG 8 C 10.03 Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 23).
  • BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei überlanger

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 7 B 85.03
    Dem Gericht ist es deshalb grundsätzlich nicht verwehrt, in beigezogenen Akten enthaltene schriftliche Zeugenaussagen oder schriftliche Erklärungen des Zeugen im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten (vgl. Beschluss vom 18. Juli 1997 BVerwG 5 B 156.96 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 281 m.w.N.; Beschluss vom 13. September 1988 BVerwG 1 B 22.88 Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 12 S. 16 f.).
  • BVerwG, 27.07.1999 - 7 B 134.99
    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 7 B 85.03
    Ist dies nicht der Fall, so ist mit Ablauf der Ausschlussfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG deren Anspruch erloschen und ausschließlich die Beigeladene anspruchsberechtigt, wenn sie den Anspruch rechtzeitig angemeldet hat (vgl. Beschluss vom 27. Juli 1999 BVerwG 7 B 134.99 Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 11).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 3 U 132/11

    Anforderungen an den Tatsachenvortrag bei Anfechtung eines Rechtsgeschäfts wegen

    Verfassungswidrigkeit der von dem Klägern beanstandeten Vorschriften nach §§ 2 Abs. 1 S. 3 und 30a VermG bestehe nicht (BVerwG, 7 B 85/03; VIZ 1998, 632).

    b) Mit weiterem Beschluss vom 29.4.2004 (7 B 85/03) hat das BVerwG verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 2 Abs. 1 S. 3 VermG erneut verneint und ausgeführt, dass für die Fiktion der Rechtsnachfolge gemäß § 2 Abs. 1 S. 3 VermG allein maßgeblich ist, ob die anderweitige Anmeldung des früheren jüdischen Eigentümers oder der Erben vorliegt.

  • BVerwG, 24.04.2013 - 8 B 81.12

    Vermögensrechtliche Ausschlussfristen; Conference on Jewish Material Claims

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen angenommen, dass es sich lediglich um eine Fiktion der Rechtsnachfolge zugunsten der JCC handelt (Beschlüsse vom 29. April 2004 - BVerwG 7 B 85.03 - ZOV 2005, 171 und vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 7 C 9.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 29).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 19 U 84/14

    Streit um durch Bundesamt für Zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

    Ist dies nicht der Fall, so ist mit Ablauf der Ausschlussfrist des § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG deren Anspruch erloschen und ausschließlich die Beklagte anspruchsberechtigt, wenn sie den Anspruch rechtzeitig angemeldet hat (BVerwG, Beschluss vom 29.04.2004 - 7 B 85/03 - Rz.: 7, zit. n. Juris).
  • LG Frankfurt/Main, 15.04.2011 - 8 O 163/10

    Verwertung von Grundstücken im Rahmen eines Vergleichs: Zur Anfechtbarkeit eines

    Auch gegenüber § 2 Abs. 1 S. 3 VermG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG Beschluss vom 29.04.2004, Aktenzeichen 7 B 85/03); insoweit scheidet eine Verletzung von Grundrechten ebenfalls aus, da das Vermögensgesetz nicht der Wahrung und Durchsetzung fortbestehender Eigentumsrechte, sondern der Wiedergutmachung erlittenen Unrechts, die nicht Ausschluss einzelner Grundrechte ist, sondern auf dem Rechts- und Sozialstaatsgedanken beruht (BVerwG VIZ 1998 S. 632 m. w. N.).
  • VG Düsseldorf, 19.03.2015 - 6 K 5695/13

    Feststellung eines Schadens sowie Zuerkennung von Hauptentschädigung nach dem

    vgl. dazu, dass sich § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG nicht auf die Fälle des "erbenlosen Vermögens" beschränkt, sondern auch die Fälle des "unbeanspruchten Vermögens" erfasst: BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 64/02 -, juris Rdnr. 15; Beschluss vom 29. April 2004 - 7 B 85/03 -, juris Rdnr. 6; Beschluss vom 22. Juni 2006 - 7 B 49/06 -, juris Rdnr. 2; Beschluss vom 24. April 2013 -8 B 81/12 -, juris Rdnr. 6; vgl. auch Fieberg, Vermögensgesetz, Band I, Stand: Januar 2014, § 2Rdnrn.
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